Wissenspool – Kroatien unterstützt Rückkehrer aus dem Ausland mit bis zu 7.000 Euro
Heimkehr nach Kroatien: So funktioniert die Förderung für Rückkehrer aus dem Ausland
Bis zu 7.000 Euro für Rückkehrer: Was steckt hinter „Biram Hrvatsku“?
„Biram Hrvatsku“ ist eine aktive Arbeitsmarktmaßnahme des kroatischen Arbeitsamtes (Hrvatski zavod za zapošljavanje – HZZ). Ziel des Programms ist es, kroatische Staatsbürger zur Rückkehr aus dem Ausland zu motivieren und gleichzeitig die Selbstständigkeit beziehungsweise Unternehmensgründung in Kroatien zu fördern.
Die Förderung beträgt:
- 7.000 Euro für Rückkehrer aus Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums sowie weiteren anerkannten Staaten
- 3.500 Euro für Personen, die innerhalb Kroatiens aus wirtschaftlich stärkeren in strukturschwächere Regionen umziehen („interne Migration“)
Die Auszahlung erfolgt einmalig – in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsunterzeichnung mit dem Arbeitsamt. Ein detaillierter Nachweis über einzelne Ausgaben oder ein Kostenplan ist dafür nicht erforderlich.
Wichtig zu wissen:
Es handelt sich dabei nicht um einen Kredit, kein Darlehen und auch nicht um eine steuerliche Erleichterung. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss direkt auf Ihr Konto ausgezahlt – vorausgesetzt, die selbstständige Tätigkeit bleibt mindestens 24 Monate bestehen.
Welche Länder gelten für die Förderung als Ausland?
Der Kreis der anerkannten Staaten ist größer, als viele vermuten. Anspruch kann grundsätzlich bestehen, wenn zuvor eine Beschäftigung unter anderem in folgenden Ländern ausgeübt wurde:
- allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- der Schweiz
- Island
- Liechtenstein
- Norwegen
- dem Vereinigten Königreich
- Staaten Nord- und Südamerikas
- Australien
- Neuseeland
Wer hat Anspruch auf die Förderung „Biram Hrvatsku“ im Jahr 2026?
- Kroatische Staatsbürgerschaft, unabhängig davon, ob Sie in Kroatien geboren wurden oder Nachkomme kroatischer Auswanderer sind
- Höchstalter von 60 Jahren zum Zeitpunkt der Selbstständigkeit
- Mindestens 12 Monate Beschäftigung innerhalb der letzten 24 Monate in einem EWR-Staat oder in einem der anerkannten Drittstaaten
- Mindestens 12 Monate durchgehender Aufenthalt im Ausland
- Registrierung beim kroatischen Arbeitsamt (HZZ) als arbeitssuchende Person nach der Rückkehr und vor der Gewerbeanmeldung beziehungsweise Unternehmensgründung
- Rückkehrdatum frühestens ab dem 01.01.2025. Wer aktuell zurückkehrt oder die Rückkehr zeitnah plant, kann die Voraussetzungen grundsätzlich erfüllen.
- das Formular PD U1 aus dem Land, in dem Sie beschäftigt waren
- Arbeitsverträge oder andere Nachweise über mindestens 12 Monate Beschäftigung (innerhalb der letzten 24 Monate)
- eine Abmeldebestätigung des Wohnsitzes im Ausland oder eine Meldebestätigung in Kroatien
- bei Staaten außerhalb des EWR zusätzlich eine Erklärung sowie ergänzende Nachweise
In der Online-Antragstellung gibt es dafür eine eigene Auswahlmöglichkeit, die allerdings nicht immer aktiv erwähnt wird.In Kürze mehr …




