Wissenspool – Kroatien unterstützt Rückkehrer aus dem Ausland mit bis zu 7.000 Euro

Heimkehr nach Kroatien: So funktioniert die Förderung für Rückkehrer aus dem Ausland

Sie sind aus Deutschland, Österreich, der Schweiz oder einem anderen europäischen Land nach Kroatien zurückgekehrt – oder tragen sich aktuell mit dem Gedanken, diesen Schritt zu gehen. Viele Rückkehrer bringen nicht nur neue Erfahrungen und Ideen mit, sondern auch den Wunsch, sich in Kroatien beruflich oder unternehmerisch etwas Eigenes aufzubauen. Was dabei nur wenige wissen: Der kroatische Staat unterstützt Rückkehrer unter bestimmten Voraussetzungen mit einer einmaligen, nicht rückzahlbaren Förderung von bis zu 7.000 Euro.
Die Maßnahme trägt den Namen „Biram Hrvatsku – Mobilnost radne snage“ und wird vom kroatischen Arbeitsamt durchgeführt. Dennoch haben viele Rückkehrer noch nie davon gehört – oder erfahren erst davon, wenn es bereits zu spät ist.
Auch ich, Nikolina von Movistra, bin Rückkehrerin aus Deutschland. Bei meiner Ankunft erfüllte ich die damaligen Voraussetzungen für diese Förderung jedoch nicht. Die Kriterien wurden inzwischen angepasst, sodass heute grundsätzlich deutlich mehr Rückkehrer Anspruch auf die Unterstützung haben und inzwischen fast jeder diese Förderung erhalten kann.
In diesem Artikel erfahren Sie, wer Anspruch auf die Förderung hat, wie hoch die Unterstützung tatsächlich ausfällt, wie sie sich mit weiteren Förderprogrammen auf bis zu 27.000 Euro kombinieren lässt – und welche drei typischen Fehler viele Rückkehrer machen, wodurch sie unnötig Geld verlieren.
Wenn Sie diese Informationen rechtzeitig erhalten, können Sie damit eine der häufigsten und zugleich teuersten Fehlentscheidungen vermeiden, die viele Rückkehrer in den ersten Wochen nach ihrer Rückkehr nach Kroatien treffen.

Bis zu 7.000 Euro für Rückkehrer: Was steckt hinter „Biram Hrvatsku“?

„Biram Hrvatsku“ ist eine aktive Arbeitsmarktmaßnahme des kroatischen Arbeitsamtes (Hrvatski zavod za zapošljavanje – HZZ). Ziel des Programms ist es, kroatische Staatsbürger zur Rückkehr aus dem Ausland zu motivieren und gleichzeitig die Selbstständigkeit beziehungsweise Unternehmensgründung in Kroatien zu fördern.

Die Förderung beträgt:

  • 7.000 Euro für Rückkehrer aus Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums sowie weiteren anerkannten Staaten
  • 3.500 Euro für Personen, die innerhalb Kroatiens aus wirtschaftlich stärkeren in strukturschwächere Regionen umziehen („interne Migration“)

Die Auszahlung erfolgt einmalig – in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsunterzeichnung mit dem Arbeitsamt. Ein detaillierter Nachweis über einzelne Ausgaben oder ein Kostenplan ist dafür nicht erforderlich.

Wichtig zu wissen:
Es handelt sich dabei nicht um einen Kredit, kein Darlehen und auch nicht um eine steuerliche Erleichterung. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss direkt auf Ihr Konto ausgezahlt – vorausgesetzt, die selbstständige Tätigkeit bleibt mindestens 24 Monate bestehen.

Welche Länder gelten für die Förderung als Ausland?

Der Kreis der anerkannten Staaten ist größer, als viele vermuten. Anspruch kann grundsätzlich bestehen, wenn zuvor eine Beschäftigung unter anderem in folgenden Ländern ausgeübt wurde:

  • allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
  • der Schweiz
  • Island
  • Liechtenstein
  • Norwegen
  • dem Vereinigten Königreich
  • Staaten Nord- und Südamerikas
  • Australien
  • Neuseeland

Wer hat Anspruch auf die Förderung „Biram Hrvatsku“ im Jahr 2026?

Um als Rückkehrer im Rahmen der Maßnahme anerkannt zu werden – die sogenannte Zielgruppe 1 – müssen derzeit sechs Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt werden.
Grundvoraussetzungen für die Förderung:
  • Kroatische Staatsbürgerschaft, unabhängig davon, ob Sie in Kroatien geboren wurden oder Nachkomme kroatischer Auswanderer sind
  • Höchstalter von 60 Jahren zum Zeitpunkt der Selbstständigkeit
  • Mindestens 12 Monate Beschäftigung innerhalb der letzten 24 Monate in einem EWR-Staat oder in einem der anerkannten Drittstaaten
  • Mindestens 12 Monate durchgehender Aufenthalt im Ausland
  • Registrierung beim kroatischen Arbeitsamt (HZZ) als arbeitssuchende Person nach der Rückkehr und vor der Gewerbeanmeldung beziehungsweise Unternehmensgründung
  • Rückkehrdatum frühestens ab dem 01.01.2025. Wer aktuell zurückkehrt oder die Rückkehr zeitnah plant, kann die Voraussetzungen grundsätzlich erfüllen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Je nach Herkunftsland und individueller Situation können unterschiedliche Nachweise erforderlich sein. Häufig verlangt werden unter anderem:
  • das Formular PD U1 aus dem Land, in dem Sie beschäftigt waren
  • Arbeitsverträge oder andere Nachweise über mindestens 12 Monate Beschäftigung (innerhalb der letzten 24 Monate)
  • eine Abmeldebestätigung des Wohnsitzes im Ausland oder eine Meldebestätigung in Kroatien
  • bei Staaten außerhalb des EWR zusätzlich eine Erklärung sowie ergänzende Nachweise
Welches Datum zählt offiziell als Rückkehr nach Kroatien?
Gerade bei diesem Punkt herrscht häufig Unsicherheit – und genau hier passieren viele Fehler, durch die Rückkehrer ihren Anspruch auf die Förderung verlieren. Deshalb ist es wichtig, die Regelung genau zu verstehen.
In den offiziellen Richtlinien wird festgelegt, dass als Rückkehrdatum entweder die Anmeldung des Wohnsitzes beziehungsweise Aufenthalts in Kroatien oder die Abmeldung des Aufenthalts im Ausland gilt. Entscheidend ist dabei, dass dieses Datum nicht vor dem 01.01.2025 liegen darf. Beachten Sie hierbei das „Oder“.
Was bedeutet das in der Praxis?
Viele Rückkehrer haben über Jahre in Deutschland, Österreich oder anderen Ländern gearbeitet, ihren kroatischen Wohnsitz jedoch nie offiziell abgemeldet. In Deutschland bestand oft lediglich eine Anmeldung des Aufenthalts („Anmeldung“). Genau darin liegt für viele der entscheidende Punkt. Für die Förderung kann bereits die Abmeldung des Aufenthalts im Ausland ausreichend sein – sofern diese nach dem 01.01.2025 erfolgt ist. Die deutsche „Abmeldung“ kann somit als offizieller Nachweis der Rückkehr anerkannt werden, auch wenn in Kroatien bereits zuvor ein Wohnsitz bestanden hat.
Deshalb sollte beim Gespräch mit dem HZZ ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass das Rückkehrdatum auf der Abmeldung im Ausland basiert und nicht auf der Wohnsitzanmeldung in Kroatien.
In der Online-Antragstellung gibt es dafür eine eigene Auswahlmöglichkeit, die allerdings nicht immer aktiv erwähnt wird.In Kürze mehr …